Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 28.08.2009 - 11 Ca 121/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- ArbG Oldenburg, 10.02.2016 - 3 Ca 334/15
Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz - religionsbedingte Benachteiligung …
Bei allem Streit über die Reichweite dieser Ausnahmeregelung vor dem Hintergrund der Regelung des Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG, die der deutsche Gesetzgeber mit dem AGG umgesetzt hat (vgl. dazu etwa die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Hamburg vom 28. August 2009 - 11 Ca 121/09 - Juris - und des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 8. Juli 2011 - 3 Sa 742/10 - BeckRS 2011, 78190) bleibt festzuhalten, dass eine Ausnahme vom Benachteiligungsverbot jedenfalls dann besteht, wenn die Religion oder Weltanschauung nach der Art der Tätigkeit eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt.